Die derzeit gültige steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr reduziert werden. .

Putzarbeiten

  • Zimmerer- , Tischler- und Dachdeckerarbeiten
  • Estrich- und Bodenverlegearbeiten
  • Rohr- und Installationsarbeiten