Die derzeit gültige steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr reduziert werden. .

Pflaster- und Plattenarbeiten

  • Flächen und Wege im Garten pflastern
  • Private Flächen pflastern (z.B. Einfahrten oder Terrassen)
  • Rasenkantensteine setzen
  • Sonstige Arbeiten im Außenbereich