Wichtige Hinweise zur Fassaden-Dämmung und Abdichtung
- Kapazitätsbegrenzung: Pro Kalenderjahr können maximal je 2 Objekte gedämmt oder abgedichtet werden.
- Auftragsfrist: Der Auftrag für das laufende Jahr muss spätestens bis zum 31. Oktober erteilt werden.
- Keine automatische Verlängerung: Es erfolgt keine automatische Auftragserteilung für das Folgejahr. Etwaige Anschlussaufträge sind jährlich neu zu beauftragen.